DIN EN ISO 15614-1: Schweißverfahrensprüfung

Die DIN EN ISO 15614-1 legt fest, wie eine vorläufige Schweißanweisung (pWPS) durch Schweißverfahrensprüfungen qualifiziert branchenunabhängig werden muss. Erstmals bestehen zwei Möglichkeiten (Stufen) der Qualifizierung:

  • Stufe 1 berücksichtigt alle Anforderungen der ASME-Vorschriften.
  • Stufe 2 berücksichtigt die Anforderungen aus den europäischen Regelwerken.

Der Titel der Norm lautet: DIN EN ISO 15614-1 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Schweißverfahrensprüfung – Teil 1: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen (ISO 15614-1); Deutsche Fassung EN ISO 15614-1.

Die Norm ist in erster Linie für Unternehmen wichtig, die geschweißte Teile im geregelten Bereich (z.B. DruckgeräteVO, BauproduktenVO, Schienenfahrzeugbau usw.) herstellen. Die zweistufige Qualifizierung der Verfahrensprüfung wurde im Vergleich zur 2012er-Fassung der DIN EN ISO 15614-1 eingefügt, um die Vereinigten Staaten zu motivieren, die Norm zu verwenden.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Den vollständigen Beitrag finden Sie in dem Produkt „Die Schweißaufsicht im Betrieb“.

Hinweis 

Die Stufe 1 (also Abschnitt IX des ASME-Codes) dürfte für Europa kaum ausschlaggebend werden, da hier eigentlich nur Stufe 2 angewandt werden muss. Wenn die jeweilige Spezifikation in den Vertragsunterlagen keine Angaben über die Stufen enthält, gilt ausschließlich Stufe 2.

Internationale und nationale Normverfasser

Die EN ISO 15614-1 ist vom Technischen ISO-Komitee TC 44 „Welding and allied processes“, Unterkomitee in Kooperation mit dem Technischen CEN-Komitee TC 121 „Schweißen und verwandte Verfahren“ erstellt, das zuständige deutsche Normungsgremium ist der DIN/DVS-Gemeinschaftsausschuss NA 092-00-04 AA „Qualitätssicherung beim Schweißen“ (DVS AG Q 2). Laut dem nationalen (deutschen) Vorwort ist die DIN EN ISO 15614-1 eines der fünf möglichen Verfahren zur Qualifizierung einer vorläufigen Schweißanweisung (pWPS). Gemäß der DIN EN ISO 15607:2004-0 kann die DIN EN ISO 15614-1 grundsätzlich immer angewendet werden. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn die Verfahrensprüfung nicht ausreichend die Nahtgeometrie, Einspannung bzw. Zugänglichkeit zur eigentlichen Schweißnaht berücksichtigt.

Das Vorwort empfiehlt diesbezüglich, dass die Qualifizierung der vorläufigen Schweißanweisung (pWPS) dann nach DIN EN ISO 15613 erfolgen sollte.

Die Normverfasser heben zu Recht hervor, dass die Qualifizierung einer vorläufigen Schweißanweisung (pWPS) durch eine Schweißverfahrensprüfung das aufwendigste Verfahren der Qualifizierung darstellt. Es sollte deshalb nur dann gewählt werden, wenn das Anwendungsregelwerk oder die Liefervereinbarung bzw. der Werkstoff oder der Mechanisierungsgrad des Schweißverfahrens die Anwendung einer Schweißverfahrensprüfung nach DIN EN ISO 15614-1 tatsächlich erforderlich machen. Die Norm verzichtet bewusst auf eine Festlegung, wer als Prüfstelle fungieren darf, da dies in den jeweiligen Anwendungsbereichen (z.B. bauaufsichtlicher Bereich, Druckgeräterichtlinie, Rohrleitungsbau, Schienenfahrzeugbau oder Schiffbau) geregelt wird.

Hinweis

Schweißverfahrensprüfungen sollten laut deutschem Vorwort auf ihre Anwendbarkeit und normgerechte Durchführung jeweils im Einzelfall geprüft werden und ggf. ergänzt werden, wenn im zutreffenden Anwendungsregelwerk zusätzliche Prüfungen wie Warmzugversuch, tiefere Prüftemperaturen beim Kerbschlagbiegeversuch oder Kreuzzugprobe für das Kehlnahtprüfstück verlangt werden.

Anwendungsbereich der DIN EN ISO 15614-1 

Die Norm legt fest, wie eine vorläufige Schweißanweisung durch Schweißverfahrensprüfungen qualifiziert werden muss. Sie gilt für:

  • Produktionsschweißen
  • Ausbesserungsschweißen
  • Auftragschweißen

Die DIN EN ISO 15614-1 legt die Bedingungen für die Durchführung der Schweißverfahrensprüfungen und den Geltungsbereich für Schweißverfahren für alle praktischen schweißtechnischen Tätigkeiten innerhalb der Qualifikation nach diesem Dokument fest.

Es werden zwei Stufen der Schweißverfahrensprüfung angegeben, um eine große Anzahl von Schweißkonstruktionen abzudecken. Bei Stufe 2 ist der Prüfumfang größer und die Geltungsbereiche sind eingeschränkter als bei Stufe 1. Darüber hinaus gilt, dass Schweißverfahrensprüfungen, die auf Stufe 2 durchgeführt werden, automatisch für Stufe 1 qualifiziert sind. Wenn in einem Auftrag oder einer Anwendungsnorm keine Stufe festgelegt ist, gelten die Anforderungen von Stufe 2.

Die DIN EN ISO 15614-1 gilt für das Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen in allen Produktformen und für das Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen in allen Produktformen. Sie umfasst die folgenden Schweißverfahren nach DIN EN ISO 4063 (Schweißen und verwandte Prozesse – Liste der Prozesse und Ordnungsnummern):

  • Lichtbogenhandschweißen (Prozess 111)
  • Metall-Lichtbogenschweißen mit Fülldrahtelektrode ohne Schutzgas (Prozess 114)
  • Unterpulverschweißen (Prozess 12)
  • Metall-Schutzgasschweißen (Prozess 13)
  • Wolfram-Schutzgasschweißen (Prozess 14)
  • Plasmaschweißen (Prozess 15)
  • Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme (Prozess 311)

Die Grundsätze der DIN EN ISO 15614-1 dürfen grundsätzlich auch bei anderen Schmelzschweißverfahren angewendet werden.

Inhaltsverzeichnis der DIN EN ISO 15614-1

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Vorläufige Schweißanweisung (pWPS, en: preliminary Welding Procedure Specification)

5 Schweißverfahrensprüfung

6 Prüfstück

7 Untersuchung und Prüfung

8 Geltungsbereich

9 Bericht über die Qualifizierung des Schweißverfahrens (WPQR)

Anhang A (normativ) Zusatzwerkstoff, Bezeichnung

Anhang B (informativ) Vordruck für Bescheinigung über die Qualifizierung des Schweißverfahrens (WPQR)

Literaturhinweise

Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EU-Richtlinie 2014/68/EU (PED)

Anhang ZB (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EU Richtlinie 2014/29/EU (SPVD)

Autor: Ernst Schneider

Bildquelle: punkty/iStock/Getty Images

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