Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Schweißen

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Um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten, muss den Angestellten die entsprechende Schutzausrüstung (PSA) beim Schweißen zur Verfügung gestellt werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die persönlichen Schutzausrüstungen angeführt, die gemäß der DGUV Regel 100-500 dem Schweißpersonal für die verschiedenen Schweiß- und Schneidprozesse zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug. Den vollständigen Beitrag finden Sie im Produkt „Die Schweißaufsicht im Betrieb“.

Zuordnung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Verfahren beim Schweißen

VerfahrenSchweißer-schutzfilter
DIN EN 166 und DIN EN 169 Schutzstufe
Schutz-brille DIN 58211Schutzschild,
-schirm oder
-haube
DIN 58214
Schutz-Handschuhe DIN EN ISO 21420Leder-schürze
Gasschweißen, Flammwärmen, Flammrichten und Flammhärten4 bis 8x
Flammlöten2 bis 7x
Flammstrahlen2 bis 7x(x)
Brennfugen, Brennschneiden manuell2 bis 8xxx
Brennschneiden mechanisch2 bis 8x(x)x
Flämmen5 bis 8Schirm oder HaubexSeS mit
Hitze-schutz
Lichtbogen-Handschweißen9 bis 14xxx
MIG-, MAG-Schweißen10 bis 15xxx
WIG-, Plasmaschweißen5 bis 14xx(x)
Lichtbogenschneiden10 bis 15xxx
Plasmaschneiden11 bis 13xxx
Unterpulver-SchweißenDIN 4647-5x
Abbrennstumpf-Schweißen1,2 bis 2x(x)Leder-schürze
andere Widerstands-SchweißverfahrenDIN 4647-5x(x)
Flammspritzen4 bis 6x(x)(x)(x)
Lichtbogenspritzen9 bis 11xxx
Plasmaspritzen11 bis 13xxx
Gießschmelz-Schweißen4 bis 6x(x)xx
Brennbohren4 bis 6xMetallgewebe-schirm, ohne SichtscheibexSeS mit Hitze-schutz

x = erforderlich
(x) = fallweise erforderlich
– = nicht erforderlich
SeS = schwer entflammbarer Schutzanzug


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Strahlung und Augenschutz beim Gasschweißen

Schweißhelfer und andere Personen können auf Grund des weiteren Abstands zur Flamme je nach Einsatzbedingungen die Schutzstufen 1 und 2 bis 4 verwenden.

Schweißschutzfilter für das Gasschweißen

VerwendungVerbrauchgasVolumendurchsatzSchutzstufe
leichte Brennschneidarbeiten
und Schweißhelfer
  2 bis 3
Schweißen und Hartlöten
von Schwermetallen
Acetylenbis 70 l/min
über 70 bis 200 l/min
über 200 bis 800 l/min
über 800 l/min
4
5
6
7
Schweißen mit
emittierendem Flussmittel
Acetylenbis 70 l/min
über 70 bis 200 l/min
über 200 bis 800 l/min
über 800 l/min
4a
5a
6a
7a
BrennschneidenSauerstoffbiss 900 l/min
über 900 bis 2.000 l/min
über 2.000 bis 4.000 l/min
über 4.000 bis 8.000 l/min
über 8.000 l/min
4
5
6
7
8
Flämmen an
heißen Werkstücken
  7w
8w

Anforderungen an die Filter sind in der DIN EN 169 festgelegt.

Anforderungen an die Kennzeichnung, Festigkeit, Alterungsbeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit sowie Entflammbarkeit sind für Sichtscheiben und Tragkörper in der DIN EN 166 festgelegt.

Beispiel für eine Kennzeichnung beim Lichtbogenschweißen
Beispiel für eine Kennzeichnung beim Lichtbogenschweißen (© Redaktion Schweißaufsicht)

Augenschutz beim Lichtbogenschweißen

Zum Schutz der Augen und des Gesichts vor der schädlichen Wirkung starker optischer Strahlung beim Schweißen dienen Augenschutzschilde, -schirme und -hauben mit Schweißerschutzfiltern. Bei den Verfahren der Lichtbogentechnik benötigt man Augenschutzgeräte mit Gesichtsschutz, und der Hals muss gegen Strahlung sowie Spritzer, Funken und Hitze geschützt werden.

Solche Geräte gibt es als:

  • Schutzschilde, die mit der Hand gehalten werden
  • Schutzschirme, die am Kopfband oder Schutzhelm befestigt werden
  • Schutzhauben wie Schutzschirme, aber zusätzlich Kopf und Nacken bedecken

Anforderungen an die Filter sind in der DIN EN 169 festgelegt. Anforderungen an die Kennzeichnung, Festigkeit, Alterungsbeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit sowie Entflammbarkeit sind für Sichtscheiben und Tragkörper in der DIN EN 166 festgelegt.

Bei den automatisch abdunkelnden Schweißschutzfiltern erfolgt durch den Lichteinfall beim Zünden des Lichtbogens eine Umsteuerung der Flüssigkeitskristalle in der Filterkassette und dadurch eine erhebliche Dämpfung der optischen Strahlung. Diese stellen eine wichtige Weiterentwicklung der Sichtscheiben mit Filterwirkung dar. Der Schweißer kann die Elektrode oder den Brenner bei guten Lichtverhältnissen präzise am Werkstück ansetzen und bleibt dennoch infolge der sofort wirkenden Abdunklung gegen die optische Strahlung beim Schweißen gesichert. Anforderungen an selbstabdunkelnde Schweißerschutzfilter sind in der DIN EN 379 festgelegt.

Es können auch die Automatikschweißermasken mit Atemschutz ausgeführt werden. Bei der Maske wird die gesamte Atemzone über einen integrierten Luftkanal mit Frischluft versorgt. Die Schweißerschutzschilde, -schirme und -hauben halten bei richtigem Einsatz einen Großteil der aus dem Lichtbogenbereich und dem Schweißbad aufsteigenden Gase und Rauche vom Atembereich des Schweißers fern. Schilde und Schirme mit unten langer und eckiger Bauform, mit großen Abmessungen und rauer Oberfläche sind dabei günstig.

Das Tragen von Kontaktlinsen beim Lichtbogenschweißen führt zu keiner erhöhten Gefährdung. Durch Tragen von geeignetem Augen- und Gesichtsschutz werden Gefährdungen beim Schweißen durch Lichtbogenstrahlung oder Spritzer wie bei anderen Personen ausgeschaltet.

Beim Laserschweißen werden besondere Anforderungen an den Augenschutz gestellt.

Laserschweißen – Wirkung auf Augen und Haut

SpektralbereichWirkungen auf das AugeWirkungen auf die Haut
Ultraviolett C (200 … 280 nm)
Ultraviolett B (280 … 315 nm)
Keratitis (Photophthalmia electrica)Erythem (E. solare), Hautkarzinom
beschleunigte Hautalterung
zunehmende Pigmentierung
Ultraviolett A (315 … 400 nm)Strahlenkataraktfotosensitive Reaktionen
starke Pigmentierung
sichtbarer Bereich (400 … 780 nm)fotochemische und thermische Retinaschädigung 
Infrarot A (780 … 1.400 nm)Strahlenkatarakt, thermische Retinaschädigungthermische Hautschädigung
Infrarot B (1,4 … 3,0 nm)thermische Hornhaut- und Linsenschädigungthermische Hautschädigung
Infrarot C (3,0 … 1.000 nm)thermische Hornhautschädigungthermische Hautschädigung

Isolation des Lichtbogenschweißers

Gegen eine elektrische Durchströmung ist der beste Schutz des Lichtbogenschweißers eine ausreichende Isolation. Seine Bekleidung ist ein wesentlicher Beitrag dazu. Folgende PSA ist beim Schweißen geeignet:

PSA beim Schweißen: Schutzschuhe

Durch das Tragen unbeschädigten und trockenen Schuhwerks mit Gummisohle lassen sich die Füße gut schützen.

Die Norm dafür ist: DIN EN ISO 20345 „Persönliche Schutzausrüstung – Sicherheitsschuhe“

PSA beim Schweißen: Handschuhe

Durch trockene und unbeschädigte Stulpenhandschuhe aus Leder ohne Metallnieten oder -klammern lassen sich die Hände schützen. Vorgeschrieben sind Stulpenhandschuhe an beiden Händen.

Die Handschuhe müssen eine CE-Kennzeichnung haben und der dafür geltenden EU-Richtlinie entsprechen. Dabei unterscheidet man folgende Kategorien (Risikoklassen):

Kategorie 1: geringes Risiko

Die Handschuhe müssen den Grundanforderungen entsprechen und müssen nur mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.

Kategorie 2: mittleres Risiko

Die Handschuhe müssen eine Baumusterprüfung haben und werden durch ein Institut getestet. Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem CE-Zeichen, der Prüfnummer des Instituts, dem Jahr der Prüfung, Piktogrammen und der Funktionsprüfung.

Normen dafür sind:

  • DIN EN 12477 „Schutzhandschuhe für Schweißer“
  • DIN EN 388 „Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken“

Achtung!
Schutzhandschuhe, die „nur“ die DIN EN 388 einhalten, sind am Schweißarbeitsplatz nicht angebracht. Sie schützen nur gegen rein mechanische Risiken (z.B. Schnitte an scharfen Kanten oder Hautabschürfungen an rauen Oberflächen). Sie bieten aber in keinem Fall Schutz gegen Hitzeeinwirkungen von heißen Oberflächen oder durch Schweißspritzer. Genauso ist der „reine“ Handschuh nach DIN EN 12477 wenig geeignet für die Risiken beim Hantieren mit zu schweißenden Teilen. Bevorzugt sollten Handschuhe eingesetzt werden, die beide Normen einhalten.

PSA beim Schweißen: Arbeitsanzug

Der Arbeitsanzug soll vor Flammen, Schweißspritzern, Hitze und elektrischen Kurzschlüssen schützen. Somit ist der Arbeitsanzug der kritische Teil der Isolation. Er wird schnell durchfeuchtet oder durchschwitzt und damit leitfähig.

Der Elektrodenhalter oder Lichtbogenbrenner darf aus diesem Grund nicht unter den Arm geklemmt oder so gehalten werden, dass Strom durch den menschlichen Körper fließen kann.

Normen dafür sind:

  • DIN EN IEC 61482-1 „Arbeiten unter Spannung – Schutzkleidung gegen thermische Gefahren eines elektrischen Lichtbogens“
  • DIN EN ISO 11612 „Schutzkleidung – Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen“
  • DIN EN ISO 11611 „Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren“
  • DIN EN 1149-3 bis 5 „Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften“

PSA beim Schweißen: Atemschutz

Bei nicht ausreichender Lüftung müssen Atemschutzgeräte verwendet werden. Siehe hierzu die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

Für Schweißarbeiten geeignete Atemschutzgeräte sind:

  • Schlauchgeräte und
  • Behälter mit Druckluft (Presslufthammer)
Abb. 3: Einteilung der Atemschutzgeräte
Einteilung der Atemschutzgeräte (© Redaktion Schweißaufsicht)

Vor der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten hat der Unternehmer eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Beim Einsatz von Atemschutzgeräten ist eine Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten zwingend vorgeschrieben. Hierzu gehört auch eine arbeitsmedizinische Untersuchung.

PSA beim Schweißen: Filtergeräte

Wenn die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Volumenprozent Sauerstoff enthält, können auch Filtergeräte mit Filtern der jeweils notwendigen Schutzstufe geeignet sein. Allerdings dürfen Filtergeräte in Behältern und anderen engen Räumen nicht verwendet werden.

Bei Arbeiten mit offener Flamme oder solchen Tätigkeiten, bei denen es zu Schweißperlenflug kommen kann, ist bei Verwendung von Atemfiltergeräten, insbesondere mit nicht unmittelbar am Atemanschluss angebrachten Gas- oder Kombinationsfiltern, auf die mögliche Gefährdung durch Entzündung der Filter zu achten.

Die Norm hierzu ist: DIN EN 529 „Atemschutzgeräte – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung“

Schutzmaßnahmen durch Abschirmung, Stellwände oder Vorhänge

Die DGUV-Regel 100-501 fordert bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen zum Lichtbogenschweißen, dass unbeteiligte Personen gegen schädliche Einwirkungen optischer Strahlung auf Augen und Haut geschützt werden. Dies wird erfüllt durch Raumbegrenzungen (Wände, Decken, Fenster) oder Abschirmungen (Stellwände oder Vorhänge). Geeignet sind hierbei lichtundurchlässige Werkstoffe und lichtdurchlässige Vorhänge. Dabei müssen die folgenden sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sein:

  • Transmissionsgrad:
    Um den Schutz von Personen auf der gegenüberliegenden Seite des Vorhangs gewährleisten zu können, darf das Material nicht zu lichtdurchlässig sein.
  • Durchsicht:
    Bei Arbeitsplätzen für das Gasschweißverfahren muss jedoch eine gewisse Lichtdurchlässigkeit gegeben sein, um Konturen und grobe Details erkennen zu können.
  • Reflexionsgrad:
    Um den Schweißer selbst zu schützen, darf nur ein geringer Teil der Strahlung reflektieren.
  • Beständigkeit gegen UV-Strahlung:
    Die Lichtdurchlässigkeit des Materials darf sich durch die Einwirkung von UV-Strahlen nur innerhalb gewisser Grenzen ändern, sodass ein Langzeitschutz gegeben ist.
  • Entflammbarkeit:
    Das Material muss schwerentflammbar und selbstverlöschend sein.
  • Kennzeichnung:
    Der Vorhang für Lichtbogenschweißverfahren muss dauerhaft mit dem Kennbuchstaben „E“ gekennzeichnet sein. Abschirmungen für Gasschweißverfahren sind mit der dauerhaften Beschriftung „Nicht für Lichtbogen“ zu versehen.

Autor: Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich
Seit über 25 Jahren Erfahrung als Abteilungsleiter EHSS und Q, u.a. in Produktions- und Recyclingbetrieben mit sicherheitstechnisch hochkritischen Anlagen und Prozessen. Vortragender bei Bildungsträgern, u.a. zu Arbeitsschutzthemen. Inhaber des Ingenieurbüros SGU-plus.